Garantie Motorrad

2 Jahre Werksgarantie + 3 Jahre Kulanzlösung =   Suzuki Loyal 5*

Mit der neuen Initiative „Suzuki Loyal 5“* setzt SUZUKI AUSTRIA ein starkes Zeichen für Kundenzufriedenheit und Vertrauen in die eigene Produktqualität. Neben dem bewährten Suzuki Mobilitäts-Service, das bereits bis zu acht Jahre zuverlässigen Pannenschutz bietet, profitieren Suzuki Motorradkundinnen und -kunden in Österreich ab sofort von einem erweiterten Schutzpaket: Zwei Jahre Werksgarantie sowie bis zu drei weitere Jahre Kulanzlösung bieten umfassende Sicherheit – für insgesamt bis zu fünf Jahre sorgenfreies Motorradfahren. 

Herstellergarantie

Suzuki Loyal 5

2 Jahre Garantie + 3 Jahre Kulanz

  • 2 Jahre Werksgarantie ab Erstzulassung in Österreich
  • Zusätzliche 3 Jahre Kulanzlösung, sofern die Wartung regelmäßig und gemäß Herstellervorgaben bei einem autorisierten Suzuki Motorrad Vertragspartner   erfolgt
  • Transparente und faire Kostenaufteilung im Kulanzfall – abgestimmt auf das Fahrzeugalter.

Gültigkeit:

  • „Suzuki Loyal 5“* gilt rückwirkend für alle Suzuki Motorräder, die ab dem 01.01.2025 in Österreich verkauft und erstmals zugelassen wurden.
  • Voraussetzung:  Das Motorrad wurde über SUZUKI AUSTRIA importiert.

Kennst du schon  das Suzuki Mobilitätsservice?

Egal welches Problem: Einfach die 24/7 Hotline unter +43(0)662-430 400 anrufen und du erhältst qualifizierte Auskunft und Hilfestellung von geschultem Personal. Rund um die Uhr, an jedem Tag im Jahr.

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Suzuki Loyal 5 im Überblick

Suzuki Loyal 5

Mit „Loyal 5“* unterstreicht Suzuki Austria den hohen Qualitätsanspruch sowie das klare Bekenntnis zu langfristiger Kundenbindung. Vertragswerkstätten und Kundinnen und Kunden profitieren gleichermaßen von einer strukturierten und nachvollziehbaren Kulanzabwicklung.

Jetzt Suzuki Partner finden Übersicht herunterladen

Suzuki Loyal 5

BEISPIEL / MOTORRAD 1

Alter des Motorrads / 3 Jahre
Alle Voraussetzungen wurden erfüllt.
Suzuki Original-Ersatzteile (netto) / € 500,–
Arbeitszeit-Vorgabe / 5 Stunden
Arbeitszeit Stundensatz (netto) / € 100,–
Gesamtsumme / € 1.000,– (netto)
KULANZAUFTEILUNG
SUZUKI AUSTRIA 50% / € 500,– (netto)
Suzuki Vertragspartner 20% / € 200,– (netto)
Kunde 30% / € 360,– inkl. MwSt. (€ 300,– Netto)

Suzuki Loyal 5

BEISPIEL / MOTORRAD 2

Alter des Motorrads / 5 Jahre
Alle Voraussetzungen wurden erfüllt.
Suzuki Original-Ersatzteile (netto) / € 350,–
Arbeitszeit-Vorgabe / 3 Stunden
Arbeitszeit Stundensatz (netto) / € 100,–
Gesamtsumme / € 650,– (netto)
KULANZAUFTEILUNG
SUZUKI AUSTRIA 20% / € 130,– (netto)
Suzuki Vertragspartner 20% / € 130,– (netto)
Kunde 60% / € 468,– inkl. MwSt. (€ 390,– netto)

Service ist unsere Stärke

Was tun, wenn ein Garantiefall eintritt?

Ganz einfach: Im Inland lässt du einen Garantiefall einfach bei deinem Suzuki Motorrad Vertragspartner beheben. Alles Weitere erledigt dieser gerne für dich. Abgerechnet wird direkt zwischen dem Suzuki Motorrad Vertragspartner und SUZUKI AUSTRIA, schnell und unkompliziert. Sollte dein   Suzuki Motorrad Vertragspartner    zu weit vom Schadensort entfernt sein, ist das kein Problem! Kontaktiere einfach den    von deinem Standort nächstgelegenen   Suzuki Motorrad Vertragspartner .

Suzuki Loyal 5 Das Suzuki Motorrad muss über SUZUKI AUSTRIA importiert worden sein und die Erstzulassung in Österreich muss nach dem 01.01.2025 erfolgt sein. Voraussetzung für eine Kulanzantragstellung ist ein lückenloser Wartungsnachweis mit allen Serviceeinträgen. Dabei müssen alle Wartungen regelmäßig und gemäß den Herstellervorgaben durchgeführt worden sein. Die Wartungen sind ausschließlich bei einem autorisierten Suzuki Motorrad Vertragspartner von SUZUKI AUSTRIA durchzuführen. Für die Wartung wurden nur originale Suzuki Ersatzteile verwendet. Der Kulanzantrag wird vom Suzuki Motorrad Vertragspartner eingereicht. Die Zustimmung des Kunden zur Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an SUZUKI AUSTRIA gemäß DSGVO ist Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags. Die Mindestschadensumme beträgt netto € 250,-. Die Kulanzregelung gilt ausschließlich für Privatpersonen und nur für den aktuellen Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs. Motocross- oder Wettbewerbsfahrzeuge sind von der Regelung ausgeschlossen. Es gelten die aktuellen Garantiebestimmungen, wie im Suzuki Serviceheft dokumentiert.

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